Honorar
Am Anfang jedes Mandants steht ein Erstgespräch. Hier geht es darum, den Fall darzustellen und zu verstehen, Konsequenzen aufzuzeigen und mögliche Lösungswege gemeinsam zu identifizieren. Manchmal stellt sich heraus, dass eine Mediation (außergerichtlicher, moderierter Einigungsversuch) sinnvoll sein könnte. Frau Rechtsanwältin Vogl ist zertifizierte Mediatorin und unterstützt Sie hierbei gerne.
Das Erstgespräch kostet bei uns pauschal EUR 120 netto, die wir verrechnen, wenn wir weiter zusammenarbeiten.
Danach rechnen wir unsere Tätigkeit grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das bedeutet, dass die anfallenden Gebühren sich nach dem Gegenstands- oder Streitwert, also dem Wert des wirtschaftlichen Interesses richten. Gerne geben wir Ihnen, sofern möglich, eine Schätzung der voraussichtlich anfallenden Kosten und Gebühren.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage sowie die Korrespondenz mit dem Versicherer als Serviceleistung.
Sofern Sie sich anwaltliche Unterstützung nicht leisten können, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für anwaltliche Beratungshilfe beantragen. Mit diesem zahlen Sie nur eine Selbstbeteiligung von 15,00 €. Wir beraten Sie gerne auch im Rahmen der Beratungshilfe und geben Ihnen Antworten auf Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch. Hierfür erhalten wir vom Land eine Entschädigung, die für uns nicht kostendeckend ist. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir Ihnen grundsätzlich keine Hilfestellung bei der Beantragung des Berechtigungsscheines geben.